Ablauf

In einem Erstgespräch besprechen wir, was Ihr Anliegen ist und welche Veränderungen Sie sich wünschen. Manchmal kann ein einmaliges Gespräch ausreichend Impulse bringen, um anstehende Veränderungen und Lösungen umsetzen zu können.

Auch dann, wenn Sie eine Reihe von Gesprächen wahrnehmen möchten, ist ein erstes Gespräch sinnvoll, damit Sie herausfinden können, ob die Art, wie ich mit Ihnen arbeite, für Sie hilfreich und stimmig ist.

Der Beratungsverlauf orientiert sich daran, welche Veränderungen Sie sich wünschen. Manchmal geht es in erster Linie darum, Lösungen für die Gegenwart zu finden. Mitunter kann es auch Sinn machen, mehr über die Vergangenheit zu verstehen und wie alte Erfahrungen die gegenwärtige Situation beeinflussen.
In der Regel finden Beratungsgespräche im Abstand von ein bis drei Wochen statt. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum Beratungsgespräche wahrnehmen, kann sich der zeitliche Abstand auch verlängern.

Kosten

Kosten einer Beratung

Ein Beratungsgespräch dauert 50 Minuten. Die Kosten für ein Beratungsgespräch liegen

Für Einzelberatungen bei 110 €

Für Paarberatungen bei 120 €

Bei Paarberatungen ist es manchmal sinnvoll, mehr Zeit zur Verfügung zu haben und einen längeren Termin zu vereinbaren. Dies besprechen wir gegebenfalls beim Erstgespräch, auch weil ich nicht zu allen Zeiten längere Termine anbieten kann.

Kosten einer Psychotherapie

Meine Praxis in Ottensen ist ab Frühjahr 2024 auch eine Kassenpraxis. 

Wenn Sie privat versichert sind, ist entscheidend, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung übernimmt. Ob die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und ggfs. in welcher Höhe, können Sie Ihrem Vertrag entnehmen oder von Ihrer Versicherung erfahren. 

  • Meine Kassenpraxis in der  Holtenklinkerstraße in Bergedorf habe ich im Sommer 2024 abgegeben. 
  • Seit dem Frühjahr 2024 kann ich in meiner Praxis in Ottensen auch mit den gesetzlichen Kassen abrechnen.  Der neue Praxisort ist in der Friedensallee 43. Leider müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen.
  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und bei einer niedergelassenen Kollegin oder einem Kollegen keinen Therapieplatz bekommen oder die Wartezeit unzumutbar lang wäre, ist grundsätzlich eine außervertragliche Psychotherapie in Kostenerstattung möglich. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch (nach SGB V, §13, Abs. 3) auf eine zeitnahe Behandlung, wenn diese notwendig ist. Dieser Grundsatz gilt auch nach der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie nach dem 1. April 2017. Näheres erfahren Sie auch von Ihrer Krankenkasse, der Bundespsychotherapeutenkammer oder Berufsverbänden wie der DPtV.

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